BENUTZERORDNUNG
Benutzungsausweis
Beim ersten Besuch wird ein persönlicher Benutzungsausweis gegen Vorzeigen eines amtlichen Ausweises ausgestellt.
Ausleihgebühr
Die Ausleihgebühr beträgt Fr. 5.- jährlich
Es gibt folgende Möglichkeiten um Mitglied des Vereins JUKIBU zu werden:
Einzelmitgliedschaft Fr. 20.- jährlich
Familienmitgliedschaft Fr. 30.- jährlich (inkl. eine Benutzerkarte pro Familien-mitglied)
Kollektive Mitgliedschaft Fr. 50.- jährlich (Schulen, Firmen, Institutionen)
Medienbezug
Pro Besuch können 10 Medien ausgeliehen werden.
Von diesen 10 dürfen folgende Medien und Mengen ausgeliehen werden:
2 Filme, nicht verlängerbar
2 Audio CDs
Ausleihfrist
Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen.
Verlängerungen sind mündlich, telefonisch, per Email oder online: www.jukibu.ch -> online-Katalog möglich, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt.
Eine Sonderausleihfrist (für Vorträge, Schulen, längere Abwesenheit usw.) ist möglich.
Die Überschreitung der Ausleihdauer ist kostenpflichtig.
Haftung
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Wer Medien verliert, beschädigt, nicht vollständig oder nach gemahnter Leihfristüberschreitung nicht zurückbringt, ist verpflichtet die Kosten für Ersatz, Bearbeitung sowie eventuelle weiteren Folgekosten zu übernehmen.
Diese Benutzungsordnung tritt per 1.3.2014 in Kraft und ersetzt alle früheren